OK UMZÜGE- Ihr kompetenter Partner für Umzüge im In- und Ausland
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen OK-Umzüge e.K.
Für die Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen erkennt OK-Umzüge nur an, sofern Sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
1. Leistungen und Entgelt
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Kundeninteresses seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs aus. Zahlung des vereinbarten Entgelts erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Leistung. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Kunden nach Vertragsabschluß erweitert wird.
2. Transportsicherung
Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Der Möbelspediteur haftet nicht für elektronische Schäden die insbesondere bei älteren Geräten außerhalb der Garantiezeit durch den sachgemäßen Transport evtl. entstehen könnten.
3. Transportrechtsänderungsgesetz und Betriebshaftpflicht
Wir fahren pflichtversichert nach TRG und sind zusätzlich bei der Allianz-Versicherung mit einer Betriebshaftpflicht von 3,0 Mio. EUR für das Umzugsgut versichert.
4. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
5. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen von zusätzlich vermittelten Handwerkern übernimmt der Möbelspediteur keine Haftung.
6. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
7. Nachprüfung durch den Kunden
Nach dem Entladen des Umzugsgutes ist der Kunde zur Nachprüfung verpflichtet, so dass kein Gegenstand versehentlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
8. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor/nach Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut einzubehalten oder auf Kosten des Kunden einzulagern.
9. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen der jeweiligen Einlagerungsfimen (z.B. Lagerbox.com). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
10. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeit mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportvertrag zusammenhängen, ist das Gericht Offenbach am Main, ausschließlich zuständig.
11. Rechtswahl
Es gilt ausschliesslich deutsches Recht.
10. Transportschäden
Untersuchen Sie das Umzugsgut sofort bei Ablieferung auf offensichtliche Beschädigung oder Verlust.
Äußerlich erkennbare Schäden müssen sofort, verdeckte Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich gemeldet werden. Pauschale Hinweise genügen nicht.
Spätere Reklamationen können wir und unsere Versicherung leider aus rechtlichen Gründen nicht anerkennen.